Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2025
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen CS Production, Odenwaldstr. 11-12, 64625 Bensheim (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich Künstlervermittlung, Eventmanagement, Musikproduktionen, Fotografie und Videografie (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies aus Gründen der Vereinfachung und beinhaltet keine Wertung.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich Künstlerbetreuung und Eventproduktion an. Hierzu zählen insbesondere:
• Vermittlung und Management des Künstlers Charles Shaw,
• Organisation von Auftritten und Events,
• Musikproduktionen,
• Erstellung von Werbe- und Promotionmaterial (Foto- und Videoproduktionen).
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot oder Vertrag.
2.3. Der KUNDE trägt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sämtliche anfallenden Zusatzkosten (z.B. Reisekosten, Technik- oder Bühnenkosten) selbst.
2.4. Der ANBIETER schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg, wie z.B. eine bestimmte Anzahl an Auftritten oder Umsatzhöhe.
2.5. Plattformen oder Veranstalter können Auftritte oder Veröffentlichungen absagen oder verschieben. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch bleibt in solchen Fällen unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen, insbesondere Subunternehmer oder Kooperationspartner.
2.7. Der KUNDE verpflichtet sich, notwendige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Technik oder Unterlagen) rechtzeitig zu erbringen. Eine Verzögerung durch den KUNDEN führt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung.
2.8. In Bezug auf den Inhalt des Dienstleistungsverhältnisses steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation von Leistungen auf Webseiten, sozialen Netzwerken oder anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar.
3.2. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, in Textform oder fernmündlich (z.B. per Telefon oder Videochat).
3.3. Der KUNDE erklärt sich einverstanden, dass Gespräche mit Zustimmung zu Beweiszwecken aufgezeichnet werden können.
3.4. Der KUNDE verpflichtet sich, vertrauliche Zugangsdaten oder Materialien nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der aktuellen Preisliste des ANBIETERS und ist jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen.
4.2. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.3. Sämtliche vereinbarten Vergütungen sind – sofern nicht anders vereinbart – bei Vertragsschluss fällig und innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
4.4. Unterlässt der KUNDE erforderliche Mitwirkung und wird dadurch die Leistungserbringung unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
4.5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den KUNDEN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3. Kündigungen bedürfen der Textform.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.3. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der ANBIETER nicht, soweit gesetzlich zulässig.
6.4. Der ANBIETER haftet nicht für die Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen außerhalb seines Einflussbereichs.
6.5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des KUNDEN bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der KUNDE erhält an im Rahmen des Vertrags erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Musikproduktionen) ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.
7.2. Eine weitergehende Nutzung oder Bearbeitung bedarf der schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS.
7.3. Rechte an Konzepten, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim ANBIETER, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Geheimhaltung
8.1. Beide PARTEIEN verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
8.2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An deren Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
9.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bensheim, sofern der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.